Behandlungskosten
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und privat Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Versicherungen ersetzen die entstandenen Kosten ganz oder teilweise, je nach Versicherungsvertrag. Die Übernahme von Laborkosten erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung.
Für Patient:innen die Ihre Rechnung selbst zahlen, belaufen sich die Behandlungskosten zwischen 90 -135 €.
Für den ersten Termin (inkl. Anamnese, Behandlung und Therapieempfehlung) sollten Sie ca. 1-1,5 Stunden Zeit einplanen.
Den Betrag können Sie gern in bar zahlen oder auf Rechnung. Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Summe in einem Betrag zu zahlen, so ist selbstverständlich auch eine Zahlung in Teilbeträgen möglich. Sprechen Sie mich gern an.
Hinweis: Rechnungen für Heilpraktikerleistungen können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
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